Veröffentlichungsgrundsätze
Veröffentlichung von Daten aus klinischen Prüfungen auf Internetseiten zum Status (Registry) und zu Ergebnissen (Results) klinischer Studien
Für Bayer Healthcare ist es selbstverständlich, Informationen zu den beim Menschen durchgeführten klinischen Prüfungen der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Dies umfasst - neben neuen Substanzen - auch Studien mit bereits zugelassenen pharmazeutischen oder biologischen Produkten, die von Bayer hergestellt, vertrieben, vermarktet oder beworben werden.
Parallel zu dieser Internetseite veröffentlicht Bayer auch
- Einzelheiten zu klinischen Prüfungen der Phasen II-IV sowie zu Studien zur Wirksamkeit neuer Behandlungsmöglichkeiten für schwerwiegende oder lebensbedrohliche Erkrankungen auf der Website ClinicalTrials.gov
- Ergebnisse klinischer Prüfungen der Phasen II, III und IV auf der Internetseite ClinicalStudyResults.org .
Der Zugang zu diesen Informationen ist unbeschränkt und kostenlos. Zusammenfassungen der nach dem 01.07.2005 abgeschlossenen klinischen Studien.werden von Bayer innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss bzw. nach der erstmaligen Inverkehrbringung des betreffenden Arzneimittels auf der Internetseite eingestellt. Inhaltlich entsprechen die Zusammenfassungen den Grundsätzen und Vorgaben der von der ICH (Internationalen Konferenz zur Harmonisierung technischer Anforderungen für die Registrierung von Humanarzneimitteln) herausgegebenen „Richtlinien für die Industrie: Aufbau und Inhalt klinischer Studienberichte (ICH E-3 Guidance)“.
Fragen zum Bayer-Register richten Sie bitte an clinical-trials-contact@bayerhealthcare.com